Zinslose & zinsgünstige Darlehen des
Landes NRW - Förderung Neubau
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über die
Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) ebenfalls
zinsgünstige und
langfristige Darlehen an. Da es sich
hierbei um öffentliche Mittel
handelt, können diese nur
von Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen
einhalten, beantragt werden.
Lassen Sie bei jeder Finanzierung grundsätzlich die
Prüfung auf
Fördermittel vornehmen. Zu viele
Haushalte erwerben Wohneigentum ohne
Fördermittel
prüfen zu lassen und zahlen dann über Jahre und
Jahrzehnte
zuviel.
Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die
bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und
http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/selbst-
genutztes-Wohneigentum/neubau-ersterwerb/index.html |
Wie hoch sind die Darlehen?
Je nach Einkommenshöhe des Haushalts und nach
Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3) dürfen für die Neubauförderung
und den Ersterwerb Darlehen bis zu folgender Höhe gewährt werden:
Modell A:
-
Grundpauschale K1 - 60.000 EUR oder
-
Grundpauschale K2 - 65.000 EUR oder
-
Grundpauschale K3 - 75.000 EUR und
-
Kinderbonus 5.000 EUR je Kind
-
Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte)
oder
-
erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte
Orte)
-
Starterdarlehen 12.000 EUR
Modell B:
-
Grundpauschale K1 35.000 EUR oder
-
Grundpauschale K2 45.000 EUR oder
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Grundpauschale K3 55.000 EUR und
-
Kinderbonus 5.000 EUR je Kind
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Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte)
oder
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erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte
Orte)
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